Wasserfreunde Ruhrmühle e.V. Bochum
Wasserfreunde Ruhrmühle e.V. Bochum

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - Wasserfreunde Ruhrmühle e.V.

  1. Zustandekommen des Vertrages

Reservierungen bzw. Buchungsanfragen können postalisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf unserer Homepage vorgenommen werden:
www.wasserfreunde-ruhrmuehle.de/kontakt/
 

Mit der Anmeldung bietet der Campinggast dem Wasserfreunde Ruhrmühle e.V. den Abschluss eines Campingvertrages an. Der Campingvertrag kommt erst mit der schriftlichen Bestätigung durch den Wasserfreunde Ruhrmühle e.V. und der Überweisung der Anzahlung gem. Ziff. 3. durch den Gast zustande.

Einen Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz und/oder einer bestimmten Stellplatznummer besteht nicht.

 

  1. Entgelte / Platzgebühren

Die vom Campinggast zu zahlenden Preise für die angebotenen Leistungen sind in der aktuellen Preisliste des Wasserfreunde Ruhrmühle e.V. auf unserer Webseite einsehbar:
www.wasserfreunde-ruhrmuehle.de/unser-platz/preise-an-abreisezeiten/

 

  1. Zahlungsbedingungen

Mit Zugang der Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung fällig. Diese ergibt sich aus der Dauer des Aufenthaltes und wird per E-Mail mitgeteilt. Die Anzahlung ist innerhalb von 7 Tagen auf unser Vereinskonto unter Angabe der Buchungsnummer zu zahlen. Die Bankverbindung lautet:

 

Wasserfreunde Ruhrmühle e.V.
IBAN: DE42 4305 0001 0045 3015 38
BIC/SWIFT: WELADED1BOC
Sparkasse Bochum

 

Der verbleibende Restbetrag ist vorzugsweise per Überweisung bis einen Tag vor Ankunft oder vor Ort in bar zu begleichen. Bei fristlosem Verstreichen der Zahlungsfrist wird die Reservierung ohne gesonderte Benachrichtigung gelöscht und es kommt kein wirksamer Vertag zustande.

 

  1. An- und Abreisezeiten

Der Stellplatz steht dem Campinggast am Anreisetag zwischen 14:30 und 18:30 Uhr zur Verfügung. Bei Anreise nach 18:30 Uhr bitten wir um Benachrichtigung. Der Stellplatz muss am Abreisetag bis 11:00 Uhr sauber verlassen werden. Bei Fristüberschreitung kann ein weiteres Entgelt erhoben werden. Die vertragsrechtliche Räumung ist jedoch Hauptpflicht des Campinggastes.

 

  1. Aufenthalt / Besuch, Platzordnung

Der Stellplatz darf nur mit der angemeldeten Personenzahl genutzt werden. Besucher müssen vor dem Betreten des Platzes angemeldet werden. Der Stellplatz darf nur mit einer Campingausrüstung (1 Zelt, 1 Wohnwagen inkl. Vorzelt oder 1 Reisemobil) belegt werden. Zusätzliche Campingausrüstungen bedürfen der Zustimmung des Wasserfreunde Ruhrmühle e.V..

 

Der Campinggast erkennt für sich und die von ihm angemeldeten Personen unsere Campinglatzordnung an, welche Bestandteil des Vertrages ist. Die Platzordnung ist einsehbar im Schaukasten an unserem Platz und auf unserer Webseite. Hier geht’s zu unserer Platzordnung…

 

  1. Mängel

Sofern der zugewiesene Stellplatz bzw. sonstige Vertragsleistungen nicht den vertraglich vereinbarten Eigenschaften entsprechen, hat der Campinggast die Mängel am Feststellungstag, spätestens aber am Folgetag anzuzeigen.

 

  1. Haftung

Der Gast und die begleitenden Personen verpflichten sich, den Stellplatz sowie Gebäude, Einrichtungen, Inventar etc. des Vereinsgeländes pfleglich zu behandeln. Schäden, die während des Aufenthaltes durch den Gast selbst oder dessen Begleitpersonen verursacht werden, sind dem Vermieter/Verein umgehend mitzuteilen und mit Ausnahme der Beweisführung des Nichtverschuldens zu ersetzen. Ansprüche des Campinggastes auf Schadenersatz sind ausgeschlossen.

 

Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Wasserfreunde Ruhrmühle e.V. die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sowie sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Wasserfreunde Ruhrmühle e.V. beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der Wasserfreunde Ruhrmühle e.V. beruhen. Einer Pflichtverletzung des Wasserfreunde Ruhrmühle e.V. steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Einführungsgehilfen gleich.

 

Der Wasserfreunde Ruhrmühle e.V. weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass aus der Natur herrührende Unregelmäßigkeiten, Beschädigungen oder Verluste (z.B. durch Baumfrüchte, Insekten, Tiere, Astwerk etc.) auftreten können.

 

  1. Umbuchung / Rücktritt für Zeltplätze & Stellplätze

Umbuchungen wirksamer Verträge sind ohne rechtsverbindlichen Anspruch des Gastes grundsätzlich möglich, sie werden mit schriftlicher Bestätigung der Wasserfreunde Ruhrmühle e.V. wirksam.

 

Bis 28 Tage vor Anreise beträgt das Entgelt für die Umbuchung 10,00 €. Ab dem 27. Tag vor Anreise entstehen Kosten entsprechend den nachfolgenden Kündigungsbestimmungen. Der Campinggast kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung ist schriftlich vorzunehmen. Tritt der Campinggast vom Vertrag zurück, kann des Wasserfreunde Ruhrmühle e.V. die nachfolgenden pauschalierten Rücktrittskosten verlangen, bei deren Berechnung die gewöhnlich anderweitige Verwendung der Leistungen sowie ersparte Aufwendung berücksichtigt werden.

 

Die Stornierungskosten betragen:

  • Bei Rücktritt bis 28 Tage vor Anreise: Anzahlung plus 25 % des gebuchten Zeitraumes
  • Bei Rücktritt 27-15 Tage vor Anreise: Anzahlung plus 50% des gebuchten Zeitraumes
  • Rücktritt 14-1 Tag(e) vor Anreise: Anzahlung plus 75% des gebuchten Zeitraumes

Bei Nichtanreise ohne Kündigungserklärung, verspäteter Anreise, Verkürzung oder vorzeitiger Abreise ist das vertragliche Entgelt für eine Dauer von 2 Tagen in voller Höhe und für jeden weiteren Tag in Höhe von 50 % zu entrichten. Sowohl für diese Fälle als auch für den Fall einer Kündigung vor Reiseantritt steht dem Campinggast der Nachweis zu, dass die vorgenannten Ansprüche nicht oder in der geforderten Höhe entstanden sind. In jedem Fall empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung.

 

Alle Preise und Stornierungsbedingungen können ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Bei Nichtinanspruchnahme des Stellplatzes durch den Campinggast ohne Abstimmung mit dem Wasserfreunde Ruhrmühle e.V., besteht für diesen die Möglichkeit, sich anderweitig um die Vermietung zu bemühen. Eine Verpflichtung hierzu besteht nicht. Etwaige Zahlungsansprüche des Vermieters/Vereins bleiben unter Berücksichtigung der o.g. Vereinbarungen unberührt. Der Campinggast verzichtet jedoch auf seine ihm zustehenden Rechte gegenüber dem Wasserfreunde Ruhrmühle e.V., wenn er diese nicht bis zum Folgetag der Anreise bis 11:00 Uhr zumindest telefonisch dem Vermieter/Verein anzeigt und geltend macht.

 

8.1 Buchungen während einer Pandemie – Wer in einer Pandemie bucht (SARS-CoV-2 seit dem 11.März 2020 bis unbekannt), hat sich an den Punkt 8 der AGB Bestimmungen zu orientieren.

 

Bitte beachten Sie, dass es zu einem Beherbergungsverbot durch neue Gesetze der Landes- oder Bundesregierung kommen kann. Es besteht dann die Möglichkeit einer kostenlosen Umbuchung auf einen späteren Alternativtermin.

 

  1. Sonstige Vereinbarungen

Soweit in den allgemeinen Geschäftsbedingungen die Begriffe Stellplatz oder Vermieter genannt werden, ist hiermit der Verein Wasserfreunde Ruhrmühle e.V. gemeint.

 

Telefonische Auskünfte, Nebenabsprachen und sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

(Stand Juli 2022)

 

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Wasserfreunde Ruhrmühle e.V. Bochum
Ruhrmühle 2
D-44879 Bochum

 

Tel.: +49 (0)176 55247330
E-Mail: WasserfreundeRuhr@gmx.de

 

 

Platzadresse:

Wasserfreunde Ruhrmühle e.V.

Ruhrmühle 2
D-44879 Bochum

Kontakt:

Saisonzeiten: 31.03.-15.10.2024

Für die Saison 2024 sind noch

Saisonsplätze verfügbar. Bitte kontaktieren Sie uns bei Interesse.

 

Aktuell sind noch mehrere Kurzzeit-Plätze verfügbar (Dauer-Campingplätze z.Zt. alle belegt!)Um eine frühzeitige Reservierung wird gebeten!

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