Die Platzordnung des Vereins Wasserfreunde Ruhrmühle e.V. (Ausgabe: 01.11.2022) gilt für Dauer- und Gastcamper.
Präambel
Die vorliegende Platzordnung gilt als allgemein verbindlich und ist Teil der Satzung des Vereins "Wasserfreunde Ruhrmühle e.V.“. Vorrangig sind jeweils die Regelungen übergeordneter Rechtsverhältnisse, z.B. der Gesetze und Verordnungen des Bundes, des Landes NRW, des Kreises Bochum und der Gemeinde Linden-Dahlhausen.
Für alle Personen die sich auf dem Vereinsgelände und den dazugehörenden Vereinsräumen aufhalten.
§ 1 - Allgemeines
Alle Personen haben die aktuell gültige Platzordnung einzuhalten und darauf zu achten, dass diese befolgt wird, ebenso Besucher.
Rücksichtsvolles Auftreten, sowie die Sorge um Ordnung und Sauberkeit sind selbstverständlich und somit Pflicht aller Personen und Besucher.
Sämtliche Anlagen, sowie das Vereinsinventar sind schonend und pfleglich zu behandeln. Der Stellplatz darf nicht als Abstellplatz genutzt werden, sondern soll bewirtschaftet und gepflegt werden.
Auf einen bestimmten Stellplatz besteht kein Anspruch. Der Vereinsvorstand weist die Stellplätze zu. Stellplatzwünsche werden nach Möglichkeit gerne berücksichtigt.
Bei Übernahme eines erworbenen Wohnwagens auf dem Platz gibt es keine Stellplatzgarantie.
§ 2 - Ruhezeiten
In der Zeit von 13:00 bis 14:30 Uhr ist Lärm zu vermeiden. Ab 22:00 Uhr ist allgemeine Nachtruhe.
Ausgenommen sind vom Vorstand genehmigte Feiern oder Veranstaltungen.
Während der Ruhezeiten sind Radio/TV- u.ä. Schallquellen auf Zeltlautstärke zu stellen oder ganz abzuschalten. Auch tagsüber gilt es, ruhestörenden Lärm, in Rücksichtnahme aufeinander, zu vermeiden. Rücksichtnahme aufeinander ist hier oberstes Gebot.
§ 3 - Brandschutz
Um Brände zu verhüten, sind die Sicherheitshinweise der Feuerwehr zu beachten, eine diesbezügliche Anweisung hängt im Schaukasten am Platzeingang aus.
Offene Feuerstellen dürfen nur in dafür vorgesehenen Feuerstätten (Feuerschalen, Grills, etc.) im Abstand von mind. 3 m zum nächsten Wohnwagen/Wohnmobil benutzt werden. Offener übermäßiger Funkenflug ist zu vermeiden.
Mehrere Feuerlöscher befinden sich im Umkreis von max. 40 m von jedem Stellplatz entfernt. Feuerstätten dürfen nicht unbeaufsichtigt betrieben werden.
Es ist generell untersagt elektrische Heizplatten oder stark Strom verbrauchende Geräte anzuschließen.
Eine Wohnwagen-Haftpflichtversicherung ist Pflicht.
In einem Wohnwagen/Reisemobil ohne gültige Gasabnahme dürfen keine festinstallierten Gasgeräte betrieben werden.
§ 4 - Sanitärräume
Die Sanitärräume (Toiletten/Waschbecken/Duschen) sind in dem gleichen Zustand zu verlassen, wie sie vorgefunden wurden.
Die Toilettenbürsten sollten zur Reinigung der Toiletten benutzt werden. Das Rauchen in den Sanitärräumen ist untersagt.
Beim Verlassen der Sanitärräume ist darauf zu achten, dass die Wasserhähne zugedreht und die Lichter ausgeschaltet sind.
Kleinere Kinder müssen beaufsichtigt werden.
Mobile Camping-WCs dürfen nur in das vorgesehene Entleerungsbecken geleert werden. Das Entleerungsbecken ist sauber zu hinterlassen.
Waschmaschinen und Trockner dienen ausschließlich dem haushaltsüblichen Gebrauch. Arbeitskleidungen dürfen nicht gereinigt/getrocknet werden.
Geschirr, Töpfe, Besteck. etc. dürfen nicht in den Waschbecken der Toilettenräume, bzw. an den Frischwasser-Zapfstellen des Platzes gereinigt werden. Hierfür stehen speziellen Spülbecken im Waschcenter zur Verfügung.
§ 5, Müllentsorgung
Jeder hat seinen eigenen Müll privat zu entsorgen. Dazu zählen auch Grillrückstände, Asche, Kohlereste usw.
Die auf dem Vereinsgelände bereit gestellten Abfallbehälter dienen ausschließlich der Müllentsorgung für Gastcamper.
§ 6 - Platzgestaltung
Die Gestaltung des selbst genutzten Stellplatzes obliegt dem jeweiligen Mitglied. Sichtschutze, Aufbauten und Bepflanzungen dürfen nur so angelegt werden, dass sie benachbarten Plätze beim Auf-und Abziehen nicht behindern. Zu- und Fahrwege sind freizuhalten.
Einschneidende Veränderungen des Stellplatzes bedürfen der Zustimmung des Vorstands. Dies betrifft insbesondere das Fällen von Bäumen, die Entfernung von Hecken, sowie das Anlegen von versiegelten Bodenflächen.
Im Winterhalbjahr haben die Mitglieder bei ihrem Wohnwagen/Reisemobil dafür zu sorgen, dass keine Gefahren für andere (durch etc. Vorzelt/Markise/Sonnenschutz) ausgehen, besonders im Hinblick auf die Sturmsicherung.
Sämtliche lose Gegenstände (Campingtische/-stühle, Blumengefäße etc.) sind gegen Abtreiben durch Hochwasser zu sichern.
§ 7 - Platzpflege und Tierhaltung
Für die Pflege und Instandhaltung seines Platzes ist jeder selbst verantwortlich. Dazu zählen auch die der Ruhr und der Zufahrtsstraße zugewandten Böschungen.
Falls erforderlich, sollten sich alle Mitglieder an weiteren gemeinsamen Arbeiten beteiligen, um z.B. Laub zu entsorgen, den Platz winterfest zu machen.
Hunde und andere Haustiere sind grundsätzlich so zu halten, dass niemand gestört, belästigt oder gefährdet wird. Kampfhunde sind auf dem Platz nicht erlaubt!
Auf dem Vereinsgelände außerhalb des eigenen Stellplatzes müssen Hunde angeleint werden. Hundekot ist vom Halter unverzüglich zu entfernen.
§ 8 - Haftung
Eine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände oder Beschädigung derselben wird durch den Verein grundsätzlich nicht übernommen. Eltern haften für Schäden, die durch ihre Kinder auf dem Vereinsgelände angerichtet werden.
Jede Person die das Vereinsgelände nutzt hat sich nach Bedarf, gegen Diebstahl, Einbruch und/oder Sachbeschädigung selbst zu versichern.
Für mögliche Schäden, die durch eine Unachtsamkeit von Seiten des Vereins entstehen könnten, hat der Verein eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen.
§ 9 - Schlussbemerkung
Mit dem Aufstellen des Wohnwagens/Reisemobiles/Zeltes auf dem Vereinsgelände und der Aushändigung der
a) Vereinssatzung
b) Platzordnung
unterliegt jede Person die sich auf dem Vereinsgelände aufhält dieser Platzordnung. Jede Person erhält gegen Empfangsbestätigung eine Abschrift dieser Platzordnung.
Verstöße gegen die Platzordnung und Vereinssatzung führen zu einer Abmahnung, die schriftlich ausgesprochen wird.
Eine Abmahnung erlischt nach Ablauf von zwei Jahren, außer, es wird innerhalb von zwei Jahren nach dem Aussprechen der Abmahnung eine weitere Abmahnung ausgesprochen. Der Vorgang wird entsprechend protokolliert.
Nach der dritten Abmahnung wird vom Vorstand ein Vereinsausschlussverfahren eingeleitet.
Grobe Verstöße gegen die Platzordnung oder die Satzung haben einen sofortigen Platzverweis zur Folge haben. Ein grober Verstoß kann z.B. Gewaltandrohung sein. Über das Vorliegen eines groben Verstoßes entscheidet der Vorstand.
Beschwerden und Anfragen jeglicher Art, sind schriftlich an ein Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes zu richten.
Mit dem Erscheinen dieser Platzordnung verlieren ältere Ausgaben ihre Gültigkeit.
Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung kommt die Vereinssatzung zum Zuge.
Wasserfreunde Ruhrmühle e.V. Bochum
- Der Vereinsvorstand -
Bochum, 01.11.2022